1. Vor und nach dem Unterricht

  • Pünktliches Erscheinen (maximal 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn).
  • Ordentliches Aufstellen am Klassenpunkt vor Betreten des Schulhauses.
  • Zügiges Verlassen des Schulgebäudes nach Unterrichtsende.
  • Der Aufenthalt im Schulgebäude nach Unterrichtsende ist nicht gestattet.
  • Die Buskinder stellen sich ordentlich unter der Überdachung auf und warten,
  • bis sie von einer Lehrkraft zum Bus an die Straße geführt werden.
  • Im Interesse der Sicherheit fahren Kinder erst nach der Fahrradausbildung mit dem Rad zur Schule. Andernfalls ist ein entsprechendes Formular auszufüllen.
  • Fahrräder werden am Fahrradstellplatz abgestellt.

2. Verhalten im Schulgebäude

  • Alle gehen leise und rücksichtsvoll durchs Schulgebäude.
  • Jacken sowie Turnbeutel gehören an die Garderobe vor den Klassenzimmern.
  • Schuhe bzw. Hausschuhe stehen ordentlich auf der Schuhablage.
  • Toiletten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
  • Die Toiletten sind möglichst vor oder nach den Hofpausen aufzusuchen.

3. Klassenzimmer und Unterricht

  • Vereinbarte Klassenregeln sind einzuhalten.
  • Während der Unterrichtszeit ist die Nutzung von Spielsachen aller Art verboten.
  • Technische Geräte, insbesondere Handys und Smartwatches, werden auf eigene Verantwortung mitgebracht und müssen während der Schulzeit ausgeschaltet im Ranzen bleiben.
  • Gefährliche Gegenstände (z.B. Taschenmesser, Feuerzeuge, …) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

4. Unterrichtsversäumnisse

  • Kann ein Schüler den Unterricht nicht besuchen, so ist dies der Schule vor Unterrichtsbeginn unter der Nummer: 07223/26242 telefonisch mitzuteilen oder auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen.
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist ab dem dritten Fehltag der Schule vorzulegen.
  • Vor und nach Ferienabschnitten wird eine Freistellung vom Unterricht nicht genehmigt. Im Krankheitsfall/begründeten Fällen ist der Schulleitung ein ärztliches Attest vorzulegen.

5. Lehrmittel

  • Schulbücher werden kostenlos zur Verfügung gestellt und sind pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen und Verschmutzungen werden die Eltern zu Ersatzleistungen herangezogen:

    • nach dem ersten Jahr: Neupreis
    • nach dem zweiten Jahr: Halber Neupreis
    • nach dem dritten Jahr entfällt diese Ersatzleistung
  • Wenn Schüler vorsätzlich oder mutwillig Lehrmittel oder Mobiliar beschädigen, wird die Reparatur oder die Neuanschaffung den Eltern in Rechnung gestellt.

6. Pausenordnung

  • Die Grenzen des Pausenhofes müssen beachtet werden.
  • Das Klettern ist nur auf den Spielgeräten erlaubt.
  • Das Schneeballwerfen ist nicht erlaubt.
  • Die Pausenspiele werden nach Pausenende ordentlich aufgeräumt.

7. Sportunterricht

  • Die Schüler werden von der Lehrkraft im Klassenzimmer abgeholt.
  • Am Sportunterricht darf nur in geeigneter Sportkleidung (Sporthose, Sportshirt und Hallenturnschuhe) teilgenommen werden.
  • Das Tragen von Schmuck ist nicht gestattet. Steckohrringe sind auf eigene Verantwortung erlaubt.
  • Lange Haare müssen zu einem Zopf zusammengebunden werden.
  • Ein Kind, welches aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht/Schwimmunterricht nicht teilnehmen kann, muss eine schriftliche Entschuldigung vorlegen. Ein Fernbleiben vom Unterricht ist auch in Randstunden nicht erlaubt.
  • Der Turnbeutel soll von Montag bis Freitag vormittags in der Schule bleiben.

Stand 23.11.2023